Der Bus im ÖPNV

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vertritt der OVN sowohl die Interessen derjenigen privaten Busunternehmer, die Linienverkehre auf der Basis eigener Genehmigungen gem. §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durchführen, als auch die der Unternehmer, die für andere Genehmigungsinhaber im Auftrag tätig sind.

Die privaten Busunternehmen bilden vor allem in der Fläche und in den Mittelstädten das Rückgrat des (ÖPNV). Sie sind flächendeckend in allen Kreisen in die auf Unternehmerinitiative gebildeten Verkehrsgemeinschaften sowie den landesweiten Schleswig-Holstein-Tarif (Ein Tarif – Ein Fahrschein – Ein Fahrplan) integriert.

Der Ordnungsrahmen für den Bus-Linienverkehr wird vom PBefG vorgegeben, das zuletzt Anfang 1996 wesentliche Änderungen erfahren hat. Gegenwärtig wird auf den unterschiedlichsten Ebenen über eine Liberalisierung und die Einführung von mehr Wettbewerb diskutiert. Soweit damit eine Verschiebung der unternehmerischen Verantwortung für die Erschließung und Bearbeitung des Verkehrsmarktes hin zu staatlichen Planungsbürokratien verbunden ist, tritt der OVN dem entschieden entgegen. Es darf nicht verkannt werden, dass auf der Basis des heutigen PBefG in zahlreichen privaten Busunternehmen eine vorbildliche mittelständische Unternehmensstruktur entstanden ist, in der Eigenverantwortung, Eigenwirtschaftlichkeit, Innovation und Kooperation mit Aufgabenträgern und öffentlichen Verkehrsunternehmen großgeschrieben werden. Die neuerdings populäre Zauberformel „Freier Wettbewerb im ÖPNV = günstigerer und besserer ÖPNV" könnte sich schnell als Milchmädchenrechnung erweisen. Angesichts der spezifischen Bedingungen des ÖPNV-Marktes würden – wie die Entwicklung in Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Schweden beweist – ohne Gegenregulation nur noch wenige große Anbieter – die sogenannten global player – Oligopole bilden, unter denen bei ansteigenden Kosten die Qualität des ÖPNV leidet. Auch kann es nicht Ziel der Politik in Bund und Ländern sein, aus 6.000 mittelständischen Omnibusunternehmen in Deutschland 6 Großbetriebe zu machen.

Der OVN tritt für den Bestand unternehmerischer Eigenverantwortlichkeit in Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV und das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit ein, so wie dies im Personenbeförderungsgesetz ausdrücklich verankert ist. Nur dieses, unserer Wirtschaftsordnung immanente Prinzip garantiert auf Dauer einen attraktiven, fahrgastfreundlichen und bezahlbaren ÖPNV. Wir wenden uns gegen alle Bestrebungen, den ÖPNV zu einer reinen Planungs- und Verwaltungsaufgabe von Behörden zu machen und die Verkehrsunternehmen auf reine Lohnkutscher zu reduzieren. Der mit Plan- und Staatswirtschaft einhergehende Aufbau jeglichem Wettbewerb entzogener Verwaltungswasserköpfe als Ersatz für unternehmerisches Know-how und kundenorientiertes Handeln ist der falsche Weg. Der Staat möge sich auf das Ziel konzentrieren, die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen zu gewährleisten, so wie es die gegenwärtige Rechtslage vorsieht. Die gewünschte Kostenreduktion bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung kann nur durch konsequente Privatisierung der Verkehrsunternehmen im Konsens mit den dort Beschäftigten und in einem ersten Schritt durch Verlagerung der Verkehrsleistungen auf private Verkehrsunternehmen erreicht werden. Hierfür bedarf es keiner gesetzlichen Neuregelung, sondern des politischen Willens.