Unsere Leistungen für Mitglieder
Eine Mitgliedschaft im OVN lohnt sich für jede Omnibusunternehmerin und jeden Omnibusunternehmer!
Uneingeschränkter Zugang zu allen unseren Veranstaltungen
Durch Ihre Mitgliedschaft im OVN haben Sie uneingeschränkten Zutritt zu allen unseren verbandlichen Veranstaltungen, regelmäßig unter der Voraussetzung einer fristgemäßen Anmeldung. Hierzu zählen insbesondere
- die ordentliche jährliche Mitgliederversammlung in Hamburg oder Schleswig-Holstein
- das OVN-Kamingespräch im Drathenhof in Kiel-Molfsee
- der OVN-Tag der Bussicherheit bei der DEULA in Rendsburg
- der OVN-Messetreff auf der Reisemesse "Reisen und Caravaning" in Hamburg
- die Skiseminarreise AJO Nord (Arbeitsgemeinschaft junger (und junggebliebener) Omnibusunternehmerinnen und -unternehmer)
Nutzen Sie die Möglichkeit der Mitarbeit in unseren Gremien - nehmen Sie Einfluss!
Durch Ihre Mitgliedschaft im OVN haben Sie vereins- und satzungsrechtlich die Möglichkeit zur Mitarbeit in folgenden Gremien:
- Vorstand (wird alle drei Jahre gewählt, nach unserer Satzung bestehend aus max. 7 Mitgliedern, von denen ein dreiköpfiger geschäftsführender Vorstand gewählt wird)
- Tarifausschüsse für die gewerblichen Tarifverhandlungen (MTV und LTV) in Hamburg und Schleswig-Holstein
- Vertretung des Verbandes in den Ausschüssen des bdo
- sonstige Gremien, die nach unserer Satzung bei Bedarf gebildet werden können
Wir kämpfen für Ihre Interessen auf politischer Ebene
Als zuständiger Interessen- und Lobbyverband des privaten Omnibusgewerbes in Hamburg und Schleswig-Holstein setzen wir uns für Sie und Ihre betrieblichen Interessen auf allen politischen Ebenen lokal und landesweit sowie über unseren Bundesverband bdo auch bundes- und europaweit unentwegt ein. Immer neue mittelstandsunfreundliche und/oder praxisuntaugliche Gesetze, Verordnungen und Verkehrsvergaben führen zu einer die unternehmerischen Freiheiten immer weiter einschränkenden Bürokratie - bis hin zur Unmöglichkeit, das Unternehmen überhaupt noch wirtschaftlich und auskömmlich fortführen zu können, was zwangsläufig auch Auswirkungen hat auf die Frage des Fortbestands des Unternehmens bzw. der Unternehmensnachfolge.
Seit der politisch entschiedenen Dezentralisierung der Genehmigungszuständigkeit des ÖPNV und Kommunalisierung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel in Schleswig-Holstein im Jahre 2007 leidet die ÖPNV-Branche unter einer chronischen Unterfinanzierung, die sich nicht zuletzt dadurch bemerkbar macht, dass die kommunalen Aufgabenträger bis zu 50-70% der Kosten für den Einkauf der Verkehrsleistungen selbst aufbringen müssen, obwohl das Land originär zuständig wäre. Dies hat zu einer wettbewerblichen Ausschreibungspraxis geführt, die für die beteiligten Busunternehmen inzwischen längst nicht mehr auskömmlich ist.
Wir setzen uns für Sie und Ihr Unternehmen dafür ein, dass
- sich der gesetzlich verankerte Mittelstandsschutz auch in der Vergabepraxis wieder durchsetzt (z.B. durch kleinere Losgrößen und Loslimitierung, aber auch Direkt- und freihändige Vergaben)
- während der Laufzeit von Verkehrsverträgen entstehende Kostensteigerungen insbesondere durch den Abschluss von Tarifverträgen durch faire Preisgleitklauseln auch tatsächlich ausgeglichen werden (etwa durch den überfälligen landesweiten ÖPNV-Vollkostenindex SH)
- Sie auch tatsächlich in die Lage versetzt werden und bleiben, die von uns ausgehandelten Tariflöhne an Ihre Mitarbeitenden auszuzahlen
- künftige Umwandlungen von Linienverkehr in sog. on demand-Verkehre (Rufbus/AST) im ländlichen Raum in der Zuständigkeit der Busunternehmen und Teil des ÖPNV bleibt
- Sie auch der nachfolgenden Generation ein Unternehmen übergeben können, mit dem wirtschaftliches Auskommen, Prosperität und ein attraktiver Gestaltungsspielraum möglich sind
Viele unserer Mitgliedsunternehmen leiden zunehmend unter Fahrpersonalmangel, bedingt auch durch den allgemein vorhandenen Fachkräfte-, um nicht zu sagen Menschenmangel. Allerdings gilt diese Einschätzung nicht flächendeckend, sondern ist bei uns im Norden regional sehr unterschiedlich.
- Wir setzen uns auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass die bestehenden bürokratischen Hürden für die Einstellung von Fahrpersonal signifikant gesenkt werden
- Wir haben zumindest bereits erreichen können, dass der Beruf des Busfahrers bei den Arbeitsagenturen in die Liste der sog. Mangelberufe aufgenommen worden ist, was zu einer Vermittlungsbeschleunigung führen könnte und die Tür für Förderprogramme öffnet
- Wir sind auf gutem Weg zu erreichen, dass auf europäischer Ebene beschlossen wird, dass
- das Mindestalter zum Erwerb des Busführerscheins und zum tatsächlichen Einsatz des Fahrpersonals gesenkt wird
- die weit überdurchschnittlichen Kosten zum Erwerb des Busführerscheins in Deutschland durch Reduzierung der Pflichtstunden deutlich gesenkt werden könnte
- potentielle Busfahrende aus EU-Drittstaaten und/oder Herkunftsländern von Flüchtlingen deutlich schneller in das Unternehmen integriert und bereits erworbene Fahrlizenzen behördlich anerkannt werden
- Wir unterstützen Sie bei der Einstellung von Auszubildenden und der Schaffung von ortsnahen Berufsschulklassen
- Wir bieten Ihnen auf dieser Webseite eine Plattform "Jobbörse", auf der Sie offene Stellen anzeigen können
- Wir stellen Ihnen über den bdo und aufgrund bestehender Kooperationen zwischen den Landesverbänden Werbematerial zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
- Wir unterstützen Sie bei Aktionen im Zusammenhang mit dem bundesweiten "Tag des Busses" (21. September)
- Wir setzen uns auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass auch Sie eines Tages von einer signifikanten Fahrzeugförderung profitieren, die Sie in die Lage versetzt, sich an der klimapolitisch alternativlosen Antriebswende hin zu Batterie oder womöglich Brennstoffzelle zu beteiligen.
- Wir setzen uns auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass es neben der immer mal wieder sporadisch vorhandenen Fahrzeugförderung des Bundes auch in Hamburg und Schleswig-Holstein landeseigene zusätzliche Förderprogramme für den Flottenaustausch hin zu alternativen Antrieben gibt. Denn ohne finanzielle Unterstützung wird es keine flächendeckende Antriebswende geben!
- Wir lehnen in Ihrem Sinne Fahrzeugförderung nach Kassenlage ab, weil sie die notwendige Planungssicherheit für Sie ausschließt, übrigens auch für die Fahrzeughersteller, die schon heute mit viel zu langen Lieferzeiten aufwarten.
- Wir setzen uns dafür ein, dass die Antriebswende nicht dazu führt, dass Sie als privates mittelständisches Busunternehmen bei künftigen Verkehrsvergaben quasi schon dadurch automatisch von einer Teilhabe ausgeschlossen sind, weil es bereits an technischem Wissen über elektrische Mobilität, aber natürlich auch an Verfügbarkeit von entsprechenden Fahrzeugen sowie an notwendiger diskriminierungsfrei zugänglicher Ladeinfrastruktur fehlt.
- Wir haben bislang zumindest erreichen können, dass sich der Zeitraum bis zum Verbot von Verbrennermotoren EU-weit bis ins Jahr 2040 verschiebt.
- Wir haben bislang zumindest erreichen können, dass der synthetische Kraftstoff HVO 100 als sog. saubere Antriebsart (nicht emissionsfrei) akzeptiert wird.
Was lange währt, wird endlich ... besser!
Lange Jahre haben wir für Sie insbesondere auf EU-Ebene dafür gekämpft, dass die bestehenden Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Personenverkehr von denen im Güterverkehr entkoppelt und flexibilisiert werden, ganz nach dem Motto: "Es gibt einen Unterschied zwischen der Beförderung von Personen und dem Transport von Schweinehälften"!
Nun endlich konnten ganz wichtige Verbesserungen erreicht werden, unter anderem:
- 12 Tage-Regelung ....
Die Bustouristik ist und bleibt ein großes Sorgenkind unserer Branche. Zwar mangelt es nicht an weiter steigender Nachfrage an Busreisen auch mit mehrtägiger oder gar mehrwöchiger Dauer in die schönsten Zielorte - und regionen unseres Kontinents. Allerdings sind die Rahmenbedingungen über die Jahre immer schwieriger geworden und haben ihren Supergau im coronabedingten Busreiseverbot in den Jahren 2020 und 2021 gefunden, aus dem sich die Busunternehmen trotz staatlicher Hilfen vielfach nur schwer wieder aufgerappelt haben. Die zuständige EU-Gesetzgebung tut sich nach wie vor schwer, europaweit einheitliche und vor allem praxistaugliche Standards festzulegen, die nicht zu mehr, sondern zu weniger Bürokratie führen und auch vor Ort im EU-Ausland im Hinblick auf die Kontrollbehörden verlässlich sind.
Hinzu kommt, verstärkt durch die Corona-Pandemie, der Umstand, dass viele unserer Busunternehmen über massiven Fahrpersonalmangel klagen und in Verbindung mit überdurchschnittlich hohen Krankenständen nicht mehr in der Lage sind, alle geplanten Reisen auch tatsächlich durchzuführen. Zwar arbeitet die gesamte Branche auf verschiedenen Ebenen an der Akquise von Fahrerpersonalnachwuchs, aber auch hier gilt der Grundsatz: Ein Busfahrer ist nicht gleich ein Busfahrer und schon gar kein Reisebusfahrer.
Und schließlich sehen sich die Reisebusunternehmen zunehmend mit Einreiseverboten in touristisch nachgefragte Städte und Metropolen konfrontiert, ausgelöst durch Emissionsgrenzen, die faktisch einen emissionsfreien Antrieb voraussetzen, den es aber für Reisebusse noch gar nicht gibt, vor allem nicht die dafür erforderliche flächendeckende Ladeinfrastruktur.
In allen diesen Problembereichen arbeiten wir gemeinsam mit unserem Bundesverband bdo mit Hochdruck an praktikablen Lösungen, damit das Busreisen auch in Zukunft noch attraktiv, niedrigschwellig, organisierbar und finanzierbar ist.
Weder die Verkehrsunternehmen noch die Verbände haben sich das Deutschland-Ticket gewünscht, geschweige denn gefordert, sondern es resultiert aus einer in den nächtlichen Koalitionsverhandlungen spontan geborenen Idee, damals als Ausgleich (9 EUR-Ticket) für den beschlossenen Tankrabatt. Nun ist das Ticket da und wird mutmaßlich auch nicht mehr verschwinden. Was dringend verschwinden muss, sind allerdings die damit verbundenen Probleme, die noch völlig ungelöst sind.
- Wir setzen uns unaufhörlich dafür ein, dass es endlich Planungssicherheit gibt, wie lange das Ticket mindestens existieren soll
- Wir setzen uns für Sie ein, dass am Ende ein Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV) steht, das nicht wenige begünstigt und viele im Regen stehen lässt
- Wir setzen uns dafür ein, dass nicht am Ende die Länder das EAV selbst übernehmen und die Tarifverbünde (hier HVV und NSH) Zuschauerrollen erhalten
- Wir setzen uns dafür ein, dass die prognostizierten Mehrkosten, die auf Sicht die Länder tragen müssen, nicht zulasten des bestehenden ÖPNV-Angebotes gehen
- Wir setzen uns dafür ein, dass das Ticket endlich einen Kaufpreis erhält, der auskömmlich ist und nicht andere Angebote wie Klassen- und Vereinsfahrten mit dem Reisebus kannibalisiert
- Wir setzen uns dafür ein, dass dem Deutschland-Ticket längst überfällig auch das Deutschland-Angebot folgt - denn eigentlich wäre die umgekehrte Reihenfolge richtig gewesen: erst das Angebot signifikant ausbauen, dann über Tarifgeschenke nachdenken
Wir beraten Sie bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen von A bis Z, vom Arbeitsvertrag bis zum Zeugnis
Haben Sie Fragen zu Ihren Arbeitsverträgen und benötigen Sie Arbeitsvertragsmuster? Sie sind unsicher, ob Sie vom bestehenden und vertraglich einbezogenen Tarifvertrag abweichen dürfen? Sie haben Probleme mit Mitarbeitenden oder diese untereinander und Sie finden als Arbeitgeber keine Lösung? Sind Sie unsicher beim Umgang mit Dauerkranken oder sog. "low performern"? Sie haben Fragen im Vorfeld von Kündigungen oder Abmahnungen? Sie wollen Ihr Fahrpersonal am schuldhaft verursachten Unfallschaden beteiligen und wissen nicht wie? Sie wissen nicht genau, was Sie bei der dauerbefristeten Einstellung von Personal beachten müssen oder welche Nebentätigkeit von Mitarbeitenden Sie als Arbeitgeber akzeptieren müssen?
Dann sparen Sie unnötige Kosten, in dem Sie uns frühzeitig in Ihre Überlegungen und Pläne einbeziehen und unsere Expertise in Anspruch nehmen - denn darauf haben Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag Anspruch!
Wir verstehen uns als ebenso vertrauensvoller wie fachkompetenter Partner an Ihrer Seite und unsere Beratung und Unterstützung erfolgt stets im Sinne Ihres Unternehmens.
Als tarifschließender Arbeitgeberverband bieten wir Ihnen Schutz und Vorteile des Flächentarifvertrages
Wir schließen für unsere Mitgliedsunternehmen mit unserem Tarifpartner, der Gewerkschaft ver.di, regelmäßig Flächentarifverträge für die Tarifgebiete Hamburg und Schleswig-Holstein. Dadurch erhalten Sie als tarifgebundenes Unternehmen nicht nur den Kollektivschutz eines Flächentarifvertrages (Sie müssen also nicht selbst mit der jeweiligen Arbeitnehmendenvertretung verhandeln und ggf. die Folgen von Arbeitskämpfen allein tragen), sondern profitieren auch von den vielen Vorteilen, die ein Tarifvertrag inhaltlich gegenüber den Arbeitsgesetzen für Sie haben kann. Mit anderen Worten: durch tarifliche Regelung ist manches möglich, was im individuellen Arbeitsvertrag nicht zulässig wäre!
Eine Tarifbindung ist nicht zwangsläufig durch Ihre Mitgliedschaft gegeben, sondern nur unter folgenden abschließend aufgeführten, alternativ vorliegenden Voraussetzungen:
- Beide Arbeitsvertragsparteien sind organisiert - der Arbeitgeber Mitglied beim OVN, die/der Arbeitnehmende bei der Gewerkschaft ver.di oder
- die Tarifanwendung ist in den Arbeitsvertrag ausdrücklich einbezogen worden (sog. Kollektivregelungen, Vorteil: Gleichstellung zwischen Arbeitnehmenden mit und ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft) oder
- der Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt worden durch Landesverordnung (liegt aktuell nicht vor)
Leider haben wir es insbesondere in Schleswig-Holstein mit einer Gewerkschaft zu tun, bei der die Eskalation durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) zum üblichen, um nicht zu sagen obligatorischen Procedere gehört. So gab es mindestens in den letzten 15 Jahren nicht einen einzigen Tarifabschluss, der nicht von mehreren Streiktagen begleitet worden wäre. Die Möglichkeiten des OVN als Tarifpartner sind arbeitsrechtlich unglücklicherweise sehr überschaubar, eine eigentlich notwendige Arbeitskampfparität liegt schon längst nicht mehr vor, da insbesondere der Weg der betrieblichen Aussperrung sehr hohe arbeitsrechtliche Hürden überwinden muss.
Selbstverständlich lassen wir Sie im Falle des Arbeitskampfes nicht allein und unterstützen Sie
- bei Fragen, wie Sie reagieren dürfen oder ob Sie Gewerkschaftsvertretenden Zugang zu Ihrem Betriebshof gewähren müssen
- bei Fragen der örtlichen, regionalen und überregionalen Presse
- bei Fragen zur Vergütung/Belohnung von sog. Streikbrechenden
- bei Fragen, ob und in welcher Höhe ein Lohn- bzw. Entgeltfortzahlungsanspruch Streikender erhalten bleibt
- bei Betriebsversammlungen aus diesem Anlass
Wir sorgen für Ihren Informationsvorsprung vor Marktbegleitern
Wir versorgen Sie regelmäßig und in besonderen Fällen unverzüglich mit allen wissenswerten und wichtigen Informationen aus Rechtsprechung, Behörden und Verwaltung sowie zum grenzüberschreitenden Omnibusverkehr und stehen Ihnen beratend zur Seite - schnell, unkompliziert, lösungsorientiert und (hoffentlich) immer verständlich! Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Brancheninformationen nicht zuletzt durch die Mitgliedschaft in unserem Bundesverband bdo, von dessen fachlicher Expertise und Nähe zu den Bundesministerien Sie als Mitglied ebenfalls unmittelbar profitieren, insbesondere durch unsere Durchreichung von wertvollen Informationen. Seien und bleiben Sie dadurch schneller informiert!
- Existenzgründung
- Genehmigungsverfahren
- Kooperationen
- wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
- individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Reiserecht
- Grenzüberschreitender Omnibusverkehr
- Fahrpersonalakquise
- Unternehmensnachfolge
- GEMA (Verbandsnachlass)
- Vereinbarung über unfallbedingte Ausfallkosten
- Vermittlung bei arbeitsmedizinischer und betriebsärztlicher Betreuung
- Tankrabatte über unsere Fördermitglieder
- Sonderkonditionen bei ausgewählten Versicherern
- siehe dazu auch "Leistungen unserer Fördermitglieder"
- Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge
- Genehmigungsanträge
- Muster-AGB für Anmietverkehr und Pauschalreise
- Fahrtenhefte (gegen Gebühr)
- Musterverträge
- Formulare
- Zeugnisse
- Informationen durch unsere Online-Rundschreiben
- Aktuelle Informationen im Rahmen unserer Veranstaltungen
- Aktuelle Informationen per E-Mail, z.B. zu aktuellen Verkehrsmeldungen für die Bustouristik
- Aktuelle Informationen auf unserer Webseite, im internen wie im öffentlich zugänglichen Teil
Wir pflegen gute und langjährige Partnerschaften und Kontakte zu den für die Branche wichtigen Institutionen, Organisationen und Vereinen:
- Gründungsmitglied im Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) mit insgesamt 13 Landesverbänden des privaten Omnibusgewerbes
- Verbände und Kammern in Hamburg und Schleswig-Holstein (VDV Nord, UV Logistik, UV Nord, Kfz-Verband SH, UV Kiel, IHK Schleswig-Holstein, Handelskammer HH, Verein Hamburger Spediteure,...),
- Behörden und Ministerien aus den Ressorts Verkehr, Wirtschaft, Tourismus und Umwelt in Hamburg und Schleswig-Holstein,
- Verkehrsverbünde HVV und NAH.SH,
- verkehrs- und wirtschaftspolitische Abgeordnete aus Hamburger Bürgerschaft und Schleswig-Holsteinischem Landtag
- kommunale Spitzenverbände Landkreistag und Städtetag Schleswig-Holstein
Wir bieten Ihnen Schulungen und Weiterbildung
Nutzen Sie unser Angebot an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, üblicherweise gleichzeitig als Modulschulung im Sinne des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes anerkannt!
- Lenk- und Ruhezeiten
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Arbeitsrecht
- Fahrsicherheitstraining im Rahmen unseres OVN-Bussicherheitstages
- Vortragsseminare im Rahmen unserer Skiseminarreise AJO Nord
- Webinare unseres Bundesverbandes zu den verschiedensten Branchenthemen
- Ausschreibungen im ÖPNV
Selbstverständlich sind wir für Ihre Themen- oder Referentenvorschläge stets offen und organisieren entsprechende Schulungsveranstaltungen für alle unsere Mitglieder.
Interesse geweckt?
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im OVN und stehen für Fragen jederzeit gern zur Verfügung!