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Nachrüstpflicht Smart Tacho2 Übergangsregelung bis zum 28,02.2025

Dank der intensiven Zusammenarbeit des bdo mit der IRU und den europäischen Verbänden konnte eine pragmatische Lösung im Sinne der Branche erreicht werden.

Nach Beratungen im zuständigen Ausschuss wurde den Unternehmen ein Übergangszeitraum von zwei Monaten eingeräumt.

Die Nachrüstpflicht sollte bis zum 31.12.2024 erfüllt sein. Aber vom 1. Januar - 28.02.2025 wird der Fokus der Durchsetzungsbehörden darauf liegen, as Bewusstsein für diese Verpflichtung weiter zu schärfen, anstatt Sanktionen oder Strafen bei Kontrollen zu verhängen.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die es aus verschiedenen Gründen bis Ende 2024 nicht geschafft haben, die Fahrtenschreiber nachzurüsten, bis Ende Februar 2025 von einem "lernbasierten Ansatz" profitieren können.