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Letztmalige Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung bis 30. September 2024 - gilt für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt geb, wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung, samt Härtefallregelung, ein letztes Mal verlängert.

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.