Letztmalige Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung bis 30. September 2024 - gilt für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt geb, wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung, samt Härtefallregelung, ein letztes Mal verlängert.
Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.