Busunternehmer begrüssen coronabedingtes Busreiseverbot in Schleswig-Holstein (30.11.20)

Kiel. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein sieht nun in § 18 das vom OVN schon seit Wochen geforderte Busreiseverbot ab November vor, das den Busunternehmen einen Zugang zur sog. Novemberhilfe des Bundes ermöglichen wird. Das Fehlen eines ausdrücklichen Verbotes hätte zur Folge gehabt, dass viele Unternehmen keine Chance auf die Auszahlung dieser Hilfszahlungen gehabt hätten.

 

„Damit unsere Busunternehmen tatsächlichen Zugang zur sog. Novemberhilfe des Bundes bekommen, war es unbedingt erforderlich, dass auch der Verordnungsgeber in Schleswig-Holstein genau das im neuen Erlass nachvollzogen hat, was faktisch längst vorgelegen hat, nämlich der Stillstand der Reisebusse wegen Verbots von touristischen Ausflügen und Reisen. Wir sind dankbar, dass auch Schleswig-Holstein nun den anderen Bundesländern gefolgt ist und ein Verbot von Busreisen rückwirkend seit dem 2. November verhängt hat. Zwar gehört der November in der Reisebranche zu den traditionell schwachlastigen Monaten, so dass auch die Höhe der Hilfen überschaubar bleiben wird, die zu erwartenden Hilfen im Dezember dürften für die Unternehmen dafür aber umso wertvoller ausfallen“, so OVN-Vorsitzender Klaus Schmidt.

  

Schmidt weiter: „Wir hätten uns gewünscht, dass die neue Verordnung auch bereits die notwendige Klarheit und Planungssicherheit für die Reisen über Weihnachten und die Jahreswende vorsehen würde, zumal auch die Kunden nachvollziehbar bereits jetzt wissen wollen, ob die von ihnen gebuchten Reisen auch stattfinden können oder nicht. Denn wenn schon jetzt geregelt worden ist, wie groß öffentliche und private Zusammenkünfte über die Feiertage ausfallen dürfen, wäre es überaus hilfreich, auch schon jetzt das Busreiseverbot bis Januar zu verlängern. Denn eine Busreise mit max. 10 Personen, womöglich aus nur zwei Haushalten, ist wirtschaftlich völlig sinnlos, zumal ja absehbar nicht einmal touristische Ziele angesteuert werden dürfen. Vor diesem Hintergrund hoffen wir sehr, dass diese unnötige Unsicherheit für die Busunternehmen in der Verordnung so schnell wie möglich beseitigt wird.“

 

 

 

Kiel, den 30.11.2020